Maslergirl66
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Black schrieb:nur mal so angenommen wegen dem Eltern haften für ihre kinder.
Dann müssten deine Eltern für dich haften, wenn du es einem Kind erzählst 'könnten' sie dich anzeigen, aber es wird ja jetzt wo du noch nicht volljährig bist auf deine Eltern übertragen, das heißt deiner Mutter und dein Vater währen die leidtragenden...^^ :wink:
auch wenn das was du sagen willst ja nichts schlimmes ist... sondern natürlich aber zum thema:
Gesetzlich darf man glaube ich erst ab 14 geschlechtsverkehr haben...
genau, das stimmt, aber ich bezweifle, dass das gesetzt irgendjemanden davon abhalten wird... sowas überlegt sich ein 11 jähriges mädchen doch noch nicht